Dienstag, 24. März 2009

Don Demidoff wird nicht verleumdet

Don DemidoffAuf einer seinen neuen Webseiten behauptet der Don gerade wieder "Google verbreitet Verleumdungen". Als Beweis wird eine Korrespondenz zwischen seinem Haus- und Hofjurist Dr. Giebenrath und einer Frau Dr. Heymann von Google Deutschland angeführt. Aus diesem Schreiben geht aber auch hervor, das Google die Löschung aller "negativen" Meldungen über den Don, verweigert hat. So kann auch Goggle hier keine Verleumdung erkennen. Eine Kostennote hat es auch gegeben, so das man davon ausgehen kann, das wieder Spendengelder bei den Kindern, nicht angekommen sind. Aus Deutschland hat der Don Demidoff auch schon eine schriftliche Bestätigung, das die Meldungen im Internet keine Verleumdungen sind. Wie hier schon einmal berichtet wurde, hat der Don 2008 für alle Meldungen im Internet Robert Schlittenbauer verantwortlich gemacht. Somit hat er bei der Staatsanwaltschaft Kempten eine Ermittlungsverfahren gegen Robert einleiten lassen. Nach ihren Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Kempten dann dem Don unter dem Aktenzeichen 213 Js 7007/08 mitgeteilt das es sich bei den Einstellungen im Internet um keine Verleumdung handelt und hat das Verfahren eingestellt. Auszug:
Eine Verleumdung gemäß § 187 StGB ist nicht gegeben.
...
Gerade angesichts der Veröffentlichung in der Süddeutschen Zeitung im April 2006, die noch immer unter sueddeutsche.de abrufbar ist, sind die verfahrensgegenständlichen Äußerungen - sollten diese vom Beschuldigten stammen, wofür tatsächlich einiges spricht - nicht (mehr) geeignet, den Anzeigenerstatter Don Demidoff in der öffentlichen Meinung (weiter) herabzuwürdigen im Sinne von § 186 StGB.